FAQ Beispiel

FAQ

Wieviel kostet eine Einheit?
Eine Einheit kostet 105.- Euro. Die Kosten für einen psychologischen Befund, psychologisches Gutachten und Einheiten in einem Gruppensetting (Paare, Familien, Therapiegruppen, etc.) sind individuell zu vereinbaren.
Kann ich die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung/Therapie einreichen?
Ja, das ist seit Anfang 2024 möglich. Es besteht die Möglichkeit die Rechnungen bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen, wobei ein Kostenzuschuss bei einer entsprechenden Diagnose gewährt wird (pro Einheit: ÖGK: 33,70.- Euro; BVAEB: 46,60.- Euro; SVS: 45.- Euro). Die ersten 10 Einheiten sind nicht bewilligungspflichtig. Ab der 11. Einheit braucht es eine Bewilligung der Krankenkasse. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten bei einer eventuellen Krankenzusatzversicherung (Wahrlarztversicherung) einzureichen. Die genaue Vorgehensweise bespreche ich gerne im Rahmen des Erstgesprächs.
Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Ja, das Erstgespräch wird verrechnet und kann ebenfalls bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Wird ein Termin kurzfristig verschoben oder abgesagt, ist dies bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei Absagen nach dieser Frist wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Ist aktuell ein Therapieplatz frei?
So wie leider viele andere, habe auch ich oft sehr eingeschränkte freie Kapazitäten. Aktuell (Stand: 14.03.2025) sind nur wenige Therapieplätze frei. Eine Warteliste führe ich aus organisatorischen Gründen nicht.